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Unfallschadensregulierung

Hier gilt unser besonderes Augenmerk der vollständigen und ökonomischen Regulierung sämtlicher materieller Schäden, wie insbesondere der Sach- und Personenschäden aus einem Unfallereignis.

Dazu gehört zunächst die Feststellung der Schuldfrage unter Berücksichtigung der Gefährdungshaftung sowie eines möglichen Mitverschuldens sowie unter Berücksichtigung des Sonderfalls möglicherweise kindlichen (Mit-) Verschuldens. Hinzuweisen wäre in diesem Zusammenhang allerdings auch auf die Schadensminderungspflicht des Geschädigten, bei dessen Nichtbeachtung empfindliche weitere (Eigen-)Schädigungen für den Geschädigten drohen.

Entgegenzuwirken ist insbesondere allerdings auch dem sogenannten „Schadensmanagement“, welches von Haftpflichtversicherern insoweit betrieben wird, als unter Vorspiegelung schneller und vollständiger Schadensregulierung seitens der gegnerischen (!) Haftpflichtversicherung an den Unfallgeschädigten herangetreten wird und über die schnelle Unterzeichnung einer Gesamtabfindungsvereinbarung eine umfassende Schadensregulierung unter Vermeidung einer Beteiligung unabhängiger Sachverständigenbüros und Rechtsanwälte vermieden werden soll. Es soll daher betont werden, dass eine in der Höhe vollständige und sachlich richtige Schadensregulierung und Rechtsberatung nur über spezialisierte Fachanwälte erfolgen kann, niemals jedoch der „Bock zum Gärtner“ gemacht werden sollte und somit darauf gehofft werden darf, dass der zwar werblich äußerst geschickte gegnerische Versicherer als vermeintlicher Wohltäter entlarvt wird. Der Gegner kann nie daran interessiert sein, die eigenen Ansprüche umfassend zu bedienen.

Hierzu gehören insbesondere die Erstattung von Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden etc., Personenschäden im Rahmen von Schmerzensgeldzahlungen für erlittene Beeinträchtigungen an der körperlichen Integrität/Gesundheit und zusätzliche Ansprüche, welche zum Sachschaden gehören, wie ein sogenannter Nutzungsausfallschaden für die Dauer der Nutzungsverhinderung des unfallbeschädigten Fahrzeugs und/oder Wertminderungen für wirtschaftlichen und/oder technischen Minderwert des Fahrzeugs sowie letztlich auch das Feststellen einer korrekten Schadensquote hinsichtlich der Verschuldensverteilung und den Möglichkeiten, ein unfallbeschädigtes Fahrzeug gegebenenfalls nicht als wirtschaftlichen Totalschaden zu verlieren sondern ggf. gegen den Willen des Versicherers unter Ausübung des eigenen Integritätsinteresses weiter nutzen zu können. Auch gehört hierzu die Beratung über die Möglichkeiten über den Einsatz der eigenen Vollkaskoversicherung im Wege des sogenannten Quotenvorrechts (Differenztheorie) eine optimale/maximale Schadensregulierung zu gestalten. Hierbei besteht die Möglichkeit, den in der Kaskoversicherung erlittenen Rückstufungsschaden über eine Quotenbevorrechtigung vom gegnerischen Haftpflichtversicherer über die Jahre erstattet zu erhalten. Hierbei verweisen wir auch auf unser Merkblatt für die Verkehrsunfallregulierung, das auf dieser Homepage zum Download bereitsteht (s. Formulardownload).

Wir unterstützen Sie im Übrigen auch bei der Unfallschadensregulierung mit Auslandsbezug, sowohl bei Beteiligung ausländischer Fahrzeuge im Inland, als auch bei einem Verkehrsunfall im Ausland.


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