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Schadensersatz

Die Beantwortung von Rechtsfragen aus dem Bereich des Verkehrsrechts, speziell aus dem Führerscheinrecht, bedarf heutzutage vertiefter Spezialkenntnisse.

Die angemessene Beratung auf diesem Gebiet gestaltet sich derart komplex, dass es der Gesetzgeber und die standesrechtliche Selbstverwaltung der Anwaltschaft es ist für erforderlich und sinnvoll angesehen hatten, dass hierfür eine eigene Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht eingeführt wurde.

Diesen Anforderungen wird Markus Höss als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht jederzeit vollauf gerecht. Markus Höss ist Fachanwalt für Verkehrsrecht der ersten Stunde. Ferner ist er als stellvertretender Vorsitzender der Prüfungskommission „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart seit Einführung dieser Fachanwaltschaft tätig.

Insbesondere wenn es um ihren Führerschein geht, sollten Sie sich nur auf den Rat eines Vollprofis verlassen.

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